Taschengeld – Worauf kommt es an
Wenn die meisten Menschen den Begriff Taschengeld hören, denken sie zunächst an den Betrag, den Kinder und Jugendliche regelmäßig von ihren Eltern erhalten. Tatsächlich steckt aber mehr hinter dem Begriff. Taschengeld ist eigentlich ein regelmäßiger Betrag, der wirtschaftlich abhängigen Personen zur Verfügung gestellt wird. Damit sind nicht nur Kinder und Jugendliche gemeint, sondern auch Menschen im Gefängnis, Menschen, die ein freiwilliges soziales Jahr machen, Asylbewerber und auch Ehepartner (Hausfrauen), die nicht erwerbstätig sind.
Wie viel Taschengeld ist angemessen?
Bei Kindern und Jugendlichen dient das Geld dem Zweck, den jungen Menschen auf das Wirtschaftssystem vorzubereiten. Es wird in der Regel wöchentlich, bei älteren Kindern auch monatlich ausgezahlt. Bundesweit gilt ein Kind ab dem siebten Lebensjahr bis zur Volljährigkeit als beschränkt geschäftsfähig und darf kleine Einkäufe tätigen. Bei Kindern, die vom Sozialamt betreut werden, wird dies anhand einer Freibetragstabelle berechnet. Diese kann auch Eltern helfen, die Frage zu beantworten, wie viel Taschengeld das eigene Kind zur Verfügung haben sollte.
Die Empfehlungen nach der Taschengeldtabelle lauten wie folgt
Kinder unter sechs Jahren = 0,50 – 1,00 Euro pro Woche
Kinder mit sechs Jahren = 1,00 – 1,50 Euro pro Woche
Kinder mit sieben Jahren = 1,50 – 2,00 Euro pro Woche
Kinder mit acht Jahren = 2,00 – 2,50 Euro pro Woche
Kinder mit neun Jahren = 2,50 – 3,00 Euro pro Woche
Es wird empfohlen bzw. angeraten, das Taschengeld ab dem zehnten Lebensjahr monatlich auszuzahlen, um den Kindern die Möglichkeit zum Sparen zu geben. Dann gelten die folgenden Taschengeld-Empfehlungen:
Kinder mit zehn Jahren = 15,50 – 18,00 Euro pro Monat
Kinder mit elf Jahren = 18,00 – 20,50 Euro pro Monat
Kinder mit 12 Jahren = 20,50 – 23,00 Euro pro Monat
Kinder mit 13 Jahren = 23,00 – 25,50 Euro pro Monat
Kinder mit 14 Jahren = 25,50 – 30,50 Euro pro Monat
Kinder mit 15 Jahren = 30,50 – 38,00 Euro pro Monat
Kinder mit 16 Jahren = 38,00 – 45,50 Euro pro Monat
Kinder ab 17 Jahren = 45,50 – 61,00 Euro pro Monat
Kinder ab 18 Jahren = 61,00 – 76,00 Euro pro Monat
Ein wiederkehrender Obulus wird nicht nur für die Kinder, sondern auch für den Ehepartner ohne Einkommen und andere Personengruppen gezahlt. Hier ist gesetzlich geregelt, wie hoch die Summe zu sein hat. So ist bei Ehepaaren der verdienende Partner verpflichtet, einen Nettobetrag von 5 – 7 Prozent seines Einkommens an den Partner abzugeben. Das Haushaltsgeld ist hiervon nicht betroffen!
Taschengeld ist in vielen Bereichen unverzichtbar
Auf Taschengeld zu verzichten, ist gar nicht möglich, denn diese Art von Obulus wird in zu vielen Bereichen gebraucht.
Auch die Fairness ist ein wichtiges Thema, denn das Taschengeld kann natürlich in unterschiedlicher Höhe gezahlt werden. Bessergestellte Familien haben prinzipiell die Möglichkeit, ihren Kindern deutlich mehr Geld zu geben als die Taschengeldempfehlungen. Davon ist abzuraten, denn Kinder sollten den Umgang mit Geld lernen. Ein Überschuss und das Gefühl, sich alles kaufen zu können, ist eher negativ.